Erste Hilfe

Erste Hilfe auch für Tiere
 
 

Tierhalter, die aus finanziellen Gründen ihr krankes oder verletztes Tier nicht oder nicht rechtzeitig in tierärztliche Behandlung geben, machen sich der Tierquälerei schuldig, wenn hierdurch die Tiere über einen längeren Zeitraum erhebliche Schmerzen erdulden mussten.
Daher musste ein Schaf- u. Hundehalter eine Geldstrafe von rund 1400 Euro bezahlen, weil er tatenlos zusah, wie ein krankes Schaflamm vor Schmerzen schrie. Dessen Hund war zudem mit Parasiten stark befallen. Beide Tiere konnten nur noch eingeschläfert werden.

Wie es weiter heißt, sei dem Angeklagten klar gewesen, dass er zum Tierarzt hätte gehen müssen. Das Argument, dass nur seine finanzielle Situation dies nicht zugelassen hätte,
ließ das Gericht nicht gelten.

(Amtsgericht Bensheim, Az.: 4 Js 1958/00 5 Ds VIII)