Sachschäden

Während Hunde- oder Pferdehalter für ihre Tiere eine Haftpflichtversicherung abschließen, ist das für Katzen nicht notwendig. Im Schadensfall springt nämlich die Haushalts- bzw.  die private Haftpflichtversicherung ein. Probleme dürfte der Geschädigte damit haben, nachzuweisen, dass genau Ihre Katze etwas anstellte. Übrigens setzt sich auch bei Richtern immer mehr die Meinung durch, dass es völlig normal ist, wenn Katzen Freilauf haben.